Sozialwahl – drittgrößte Wahl in Deutschland

Zur Teilnahme an der Sozialwahl 2017 ermuntert der DAK-VRV-Vorsitzende, Rainer Schumann nachdrücklich. Bemerkenswert ist: Zur Teilnahme an dieser Wahl werden deutschlandweit etwa 50 Millionen Versicherte aufgerufen. Damit ist die Sozialwahl nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Dazu erfolgt der Versand der Wahlunterlagen rechtzeitig durch die Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund ab 26.4.2017.

Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Dabei wählen die Versicherten ihre Vertreter in die Versichertenparlamente der Sozialversicherungsträger. Bei fünf von sechs Ersatzkassen und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund finden die Wahlen mit direkter Wahlhandlung statt. Die Arbeitgebervertreter werden grundsätzlich durch eine Wahl ohne Wahlhandlung bestimmt.

Immer wieder wird von Versicherten und auch von Mitgliedern der DAK-VRV angemerkt, dass sie zu wenig über die Sozialwahlen und die als deren Ergebnis gebildeten Organe der Selbstverwaltung wüssten.

 

DAK-VRV-Redaktion hat deshalb noch einmal einige wesentliche Punkte für Sie, die Krankenversicherung betreffend, zusammengestellt.

- Die Sozialwahlen sind das Kernstück der Demokratie in der deutschen Sozialversicherung

- Die Sozialwahlen gehören zum demokratischen System der deutschen Sozialversicherung; sie bieten den Versicherten ein Höchstmaß an Mitbestimmung.

- Die durch die Sozialwahlen bestimmten Organe der

- Selbstverwaltung (z.B. der Verwaltungsrat einer Krankenkasse) sind das Rückgrat der Sozialversicherung.

- Durch die Selbstverwaltung werden die zeitgemäße Entwicklung von Gesundheitsleistungen und Rente als wichtige Themen in Gegenwart und Zukunft nicht der Politik überlassen.

- Selbstverwaltung durch Sozialwahl bedeutet Nähe zum Versicherten.

- Durch das Aufgabenspektrum der Selbstverwaltung wird der Sozialstaat gestärkt.

- Auf die Leistungen der Versicherungsträger ist Verlass.

- Es erfolgt keine Leistungspolitik nach Kassenlage oder nach der Meinung der jeweils in der Verantwortung stehenden Regierung.

 

Die nach der Sozialwahl erneut tätig werdende Selbstverwaltung

- bestimmt über die Leistungsausgestaltung

- entscheidet über freiwillige Leistungen

- sie initiiert Forschungsvorhaben zu neuen Versorgungsformen

- entscheidet z.B. über Rehaleistungen

- entscheidet über Präventionsprogramme

- prüft negative Verwaltungsentscheidungen über Leistungsansprüche der Versicherten

- verantwortet wichtige Finanzentscheidungen.

Konrad Adenauer formulierte in seiner ersten Regierungserklärung 1949 zu dem Thema Selbstverwaltung wie folgt: „ Die Selbstverwaltung der Sozialpartner muss an die Stelle staatlicher Bevormundung treten.“ – Dem ist auch aus heutiger Sicht nichts hinzuzufügen.

Bild: Rita Pawelski, Bundeswahlbeauftragte und Jörg Steinbrück, Spitzenkandidat DAK-VRV