Kontakt zur DAK-VRV e.V.

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DAK-VRV Geschäftsstelle

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DAK-VRV e.V. für DAK‑Gesundheit und Deutsche Rentenversicherung
Reichsbahnstraße 20/5006
22525 Hamburg

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die DAK-VRV e.V.:

Die DAK-VRV e.V. ist ein Verein, der die sozialpolitischen Interessen der Versicherten und Rentner*innen in der deutschen Sozialversicherung vertritt – insbesondere bei der DAK-Gesundheit und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ziel ist es, die Mitbestimmung der Mitglieder zu stärken und ihre Anliegen in die Gremien der Selbstverwaltung einzubringen.

Selbstverwaltung heißt, dass die Versicherten und Arbeitgeber durch gewählte Vertreter*innen in den Verwaltungsräten und Vertreterversammlungen wichtige Entscheidungen selbst treffen – nicht der Staat. Das betrifft z.B. Satzungen, Leistungen und die Kontrolle der Vorstände. Die Vertreter*innen arbeiten ehrenamtlich und sind den Beitragszahlern verpflichtet.

Die Sozialwahlen sind nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Alle sechs Jahre wählen Versicherte und Arbeitgeber die Vertreter*innen für die Selbstverwaltungsgremien der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Gewählt werden keine Parteien, sondern Listen von Organisationen, die Kandidat*innen entsenden.

Wahlberechtigt sind alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer der Ersatzkassen (z.B. DAK-Gesundheit) einzahlen oder eingezahlt haben. Auch Rentner*innen und Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland dürfen wählen. Wer bei mehreren Trägern versichert ist, kann mehrfach abstimmen.

Durch die Sozialwahlen können Versicherte und Arbeitgeber direkt mitbestimmen, wie ihre Beiträge verwendet werden und welche Leistungen die Sozialversicherung bietet. Das stärkt Demokratie, Transparenz und die Nähe zu den Versicherten.

Die Sozialwahl ist in der Regel eine Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden automatisch zugeschickt und können kostenfrei zurückgesendet werden. Bei einigen Kassen ist auch eine Online-Abstimmung möglich.

Sie entscheiden über Satzungen, Leistungen, Haushaltspläne und kontrollieren die Geschäftsführung der Versicherungsträger. Sie vertreten die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber und arbeiten ehrenamtlich.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) funktioniert nach dem Solidarprinzip: Alle zahlen entsprechend ihres Einkommens ein und erhalten die gleichen Leistungen. Die GKV wird durch Selbstverwaltung organisiert. Die private Krankenversicherung (PKV) basiert auf individuellen Verträgen und Beiträgen, die sich nach Alter und Gesundheitszustand richten.

Informationen zu den Listen und Kandidierenden gibt es auf den Webseiten der jeweiligen Versicherungsträger und auf www.sozialwahl.de.
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