Sozialwahlen in Deutschland

Die Sozialwahl ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte demokratische Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt und ermöglicht es den Versicherten und Arbeitgebern, ihre Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherung zu wählen – etwa bei der Rentenversicherung oder den gesetzlichen Krankenkassen.

Mit ihrer Stimme entscheiden rund 52 Millionen Wahlberechtigte darüber, wer in den sogenannten Sozialparlamenten sitzt. Diese Gremien treffen wichtige Entscheidungen über:

  • Haushalte und Budgets der Versicherungsträger
  • Bonusprogramme und Wahltarife
  • Berufung von ehrenamtlichen Versichertenberatern
  • Organisation von Reha-Maßnahmen und Widerspruchsverfahren
Sozialwahl

 

Die Sozialwahl stärkt damit die Mitbestimmung der Versicherten und sorgt dafür, dass ihre Interessen in der Sozialversicherung gehört werden. Die Wahl erfolgt in der Regel per Briefwahl und ist frei, geheim und nach dem Verhältniswahlrecht organisiert.

Die letzte Sozialwahl in Deutschland fand vom 12. April bis 31. Mai 2023 statt. Die nächste Sozialwahl ist für das Jahr 2029 geplant, da sie alle sechs Jahre durchgeführt wird.

Die Sozialwahl 2023 war ein bedeutender Meilenstein in der deutschen Demokratiegeschichte: Erstmals konnten rund 22 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen ihre Stimme auch online abgeben. Als Modellprojekt boten die Ersatzkassen (DAK-Gesundheit, TK, BARMER, KKH, hkk) neben der klassischen Briefwahl erstmals die Möglichkeit zur Online-Stimmabgabe.