70 Jahre Sozialwahlen - DAK-VRV ist seit 1977 erfolgreich dabei!

Vor 70 Jahren, fanden in der Bundesrepublik Deutschland die ersten Sozialwahlen statt. Das Selbstverwaltungsgesetz von1951 legte das Fundament für die bundesweite Wiedereinführung der Selbstverwaltung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Der Verein DAK-VRV e.V. beteiligt sich seit 1977 erfolgreich an den Sozialwahlen der DAK-Gesundheit und der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Bei der Sozialwahl wählen Rentner, Versicherte und Arbeitgeber ihre ehrenamtlichen Vertreter der Selbstverwaltung. Die Sozialwahl ist bis heute ein tragendes Element der deutschen Sozialversicherung. Wichtige Entscheidungen werden hier nicht vom Staat, sondern von der Selbstverwaltung getroffen. In den Sozialparlamenten entscheiden die Vertreter insbesondere über die Haushalte und damit über die Verwendung der Beiträge. Auch das ist ein Grundprinzip der Selbstverwaltung mit langer Tradition: Wer als Versicherter Beiträge zahlt oder als Rentnerin oder Rentner bereits gezahlt hat, bestimmt über deren Verwendung mit. Die Selbstverwaltung gibt den Sozialversicherungsträgern eine eigene Stimme gegenüber dem Staat. Und die setzen sie für die Interessen der Beitragszahler sowie der Rentnerinnen und Rentner ein.

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind ehrenamtlich tätig und treffen wichtige Entscheidungen im Bereich der Renten- und Krankenversicherung. Sie legen zum Beispiel Reha-Angebote bei der Rentenversicherung und Satzungsleistungen bei den Krankenkassen fest. DAK-VRV ist stolz auf die gute ehrenamtliche Arbeit, die unsere Vereins Mitglieder in den Gremien der Selbstverwaltung leisten.

Bei der Sozialwahl vor 70 Jahren waren 5,2 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Bei der diesjährigen Sozialwahl sind es rund 52 Millionen, die ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Sozialparlamente wählen können.

Die Sozialwahl 2023 befindet sich auf der Zielgeraden. Noch bis zum 31. Mai können rund 52 Millionen Versicherte DAK-VRV wählen und mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung der Sozialparlamente entscheiden. Bis zu diesem Stichtag müssen die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln bei den Versicherungsträgern eingehen. Versicherte der Ersatzkassen können ihre Stimme alternativ auch online abgeben. Hier endet die Möglichkeit zu wählen am 31. Mai um Mitternacht.

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