Online-Sozialwahl 2023

„Wir wollen die Selbstverwaltung stärken... und die Sozialwahlen modernisieren.“ So steht es im Koalitionsvertrag der GroKo von 2018. Damals und erst recht heute wird bei jeder Gelegenheit Digitalisierung gefordert. Mit Modernisieren kann kaum etwas anderes gemeint sein, als die Sozialwahl 2023 zu digitalisieren, also alternativ eine Online-Wahl zu ermöglichen.

Vor Monaten haben die großen Ersatzkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund wieder eine Arbeitsgruppe Online-Sozialwahl gebildet. Es wurden Vorschläge zu notwendigen Rechtsänderungen erarbeitet und an die betroffenen Bundestagsaus-schüsse, Bundesminister und Bundesbehörden verteilt. Die Fachwelt ist sich nämlich einig: die Wahlbeteiligung – insbesondere jüngerer Versicherter - würde sich erhöhen, die politische Kraft der Selbstverwaltung würde gestärkt werden.

Der für Sozialwahlen zuständige Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) versteckt sich hinter der Position, eine Online-Sozialwahl stände nicht im Koalitionsvertrag. Es bestünden sicherheitstechnische und verfassungsrechtliche Hürden. Was soll diese pedantische Wortklauberei?

Oder ist diese Stärkung nicht gewollt? Springt Minister Hubertus Heil (BMAS) etwa auf den Zug des Ministers für Gesundheit (BMG)? Der ist gerade dabei, die Selbstverwaltung bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu schwächen. Will man also etwas nicht modernisieren, was man am liebsten abgeschafft sieht?

Das Wahlverfahren erstreckt sich über einen Zeit-raum von länger als zwei Jahren. Die Fristen sind zwingend. Werden nicht in den kommenden Monaten die notwendigen Rechtsänderungen auf den Weg gebracht, geht eine Online-Sozialwahl in die Wiedervorlage für 2029.

Egal ob online oder als Briefwahl: wählen Sie nei der Sozialwahl 2023 DAK-VRV die Versicherten- und Rentnervereinigung!

 

Rainer Schumann, Hamburg