DAK-VRV: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bietet keine Perspektive für Pflegebedürftige

Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf für eine Pflegereform bietet für die DAK-VRV keine Perspektive für eine langfristige Lösung der Probleme der Pflegebedürftigen und der sozialen Pflegeversicherung.

DAK-VRV kritisiert, dass die ohnehin schon wenigen Leistungsverbesserungen auf den letzten Metern im Gesetzentwurf noch einmal reduziert wurden. Insbesondere die Streichung der flexiblen Inanspruchnahme der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist eine riesen Enttäuschung für die DAK-VRV.
Die vorgesehenen Erhöhungen beim Pflegegeld, bei den ambulanten Pflegesachleistungen und den gestaffelten Zuschlägen bei den Eigenanteilen sind kaum mehr als ein Ausgleich für aktuelle Kostensteigerungen. Die hohen Eigenanteile bleiben. Pflegebedürftige und deren Angehörige haben wohl keine Lobby im Kabinett.

DAK-VRV beklagt, dass zur Finanzierung der Pflegereform die Ampelkoalition ausschließlich auf Beitragserhöhungen setzt. Damit werden einseitig die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler belastet. Auf die im Koalitionsvertrag verabredete Steuerfinanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, jährlich 3,7 Milliarden Euro, und den vollständigen Ausgleich der pandemiebedingten Zusatzkosten – hier sind noch 5,5 Milliarden Euro offen – wird weiterhin verzichtet. Insgesamt wird die Chance verspielt, die Pflege jetzt zukunftsorientiert aufzustellen.

Positiv bewertet die DAK-VRV den im Kabinettsentwurf neu aufgenommenen Punkt, die Arbeitsbedingungen in der Pflege durch Einschränkung von Leiharbeit zu verbessern. Dass Pflegeeinrichtungen die Mehrkosten für den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern künftig nicht mehr den Pflegekassen in Rechnung stellen können sollen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

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Verwendete Quelle Pressemitteilung vdek
Bild DAK-Gesundheit