Rentabilität der Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (Auszug)

Bei einem Blick auf die Gehaltsabrechnung und dem Betrag für die gesetzliche Rentenversicherung fragt sich sicherlich der eine oder andere, ob die Zahlung von Beiträgen rentabel ist.(. . .)

Die Eigenkapitalrendite errechnet sich aus der Formel . . .  = 5,31 v. H. Ist das wirklich so? Nein, das wäre doch zu einfach. Die Rendite steht erst dann abschließend fest, wenn alle Einzahlungen aus Auszahlungen miteinander verglichen werden können, also am Ende des Lebens.( . . . ) Weitere Faktoren, die die Rendite beeinflussen sind auch familiäre Aspekte. So sind Beiträge aus einem Versicherungsverhältnis u. U. renditestärker, wenn aus diesem Versicherungsverhältnis weitere abgeleitet Rentenansprüche (Witwe- oder Witwerrente; Waisenrente) entstehen. Hier wird naturgemäß die Rendite einer/s alleinstehenden Versicherten niedriger ausfallen. Hier wird eine Rendite von 2, 1 bis 2,9 v. H. errechnet. Für alle anderen Fälle kommt das DIW zu dem Ergebnis, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rendite von 2,9 bis 3,6 v.H. durchaus erzielbar ist. (. . .)

Was beeinflusst die Rendite noch? Im Falle eines Rentenanspruches entstehen auch Ansprüche auf Beteiligung des Versicherungsträgers an den Beiträgen zur Krankenversicherung. So werden bei einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner die Beiträge zur Krankenversicherung zur Hälfte übernommen (das war auch mal anders); bei freiwillig oder privat Versicherten wird ein Beitragszuschuss in Höhe von max. 7,95 v.H. gezahlt.( . . .)

Wird die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird sie möglicherweise mit Abschlägen gezahlt. Hier verkürzt sich zwar der Auszahlungsbetrag der aber durch eine lange Rentenbezugsdauer (über)kompensiert werden kann. (. . .)

Im Ergebnis aber ist festzuhalten, dass die Annahme, das Geld sei verloren, nicht zwingend richtig ist. Ist ein Versicherungsverhältnis durch Tod beendet worden ohne dass irgendwelche Leistungen gewährt wurden, ist die Annahme zweifellos richtig. Aber ansonsten sind immer die tatsächlichen Verhältnisse wie Beitragszahlung und Rentenbezugsdauer maßgebend. Wie heißt es doch: abgerechnet wird am Schluss.(. . .)

Lothar Poguntke, Weilheim

 

Der vollständigen Bericht von Lothar Poguntke ist in DAK-VRV Aktuell! 02/21 nachlesbar.

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