DAK-VRV Tipp: Jahresmeldung immer prüfen

Anfang jedes Jahres bekommen Arbeitnehmer eine Durchschrift der sogenannten Jahresmeldung von ihrem Arbeitgeber.

Dieser muss nämlich spätestens bis zum 15. Februar Angaben über den Beschäftigungszeitraum und das rentenversicherungspflichtige Entgelt des letzten Jahres an die zuständige Krankenkasse weiterleiten.

DAK-VRV Tipp: diese Jahresmeldung sollten Sie stets prüfen. Sind Name und Anschrift richtig? Stimmen Beschäftigungszeitraum und die Höhe des Entgelts? Das ist wichtig, weil die spätere Rente aufgrund dieser Entgelte berechnet wird und die Beschäftigungsdauer für die Wartezeit zählt. Haben Sie einen Fehler entdeckt, etwa einen Zahlendreher, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden und die Meldung korrigieren lassen.

Heben Sie die Durchschrift der Jahresmeldung gut auf. So können Sie bei Unstimmigkeiten (z.B. beim Rentenantrag) nachweisen, wann Sie gearbeitet und wie viel Sie verdient haben.

Verwendete Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung