DAK-VRV erfolgreich bei den Sozialwahlen 2017

DAK-Gesundheit

Seit einer Fusion der DAK mit einer BKK besteht der 30-köpfige Verwaltungsrat aus zwei Arbeitgeber- und 28 Arbeitnehmervertretern. Um die 28 (2011=30) Sitze der Arbeitnehmer bewarben sich sieben (2011=5) Listen. In diesem Umfeld haben wir unsere sechs Sitze behaupten können und sind nach wie vor die zweitgrößte Einzelliste. Die Wahlbeteiligung lag bei 28,42 % (2011=28,14%). Eine positive Steigerung also, wenn auch nur in bescheidenem Rahmen.

DRV Bund

Unser Partner für eine Listenverbindung wie bei der Wahl 2011 stand nicht mehr zur Verfügung. Oberste Priorität war, andere Partner dafür zu finden, mit denen wir davon ausgehen durften, gemeinsam die 5 %-Hürde sicher zu überwinden. Innerhalb der Listenverbindung mussten die meisten Stimmen erreicht werden. Dann würde der DAK-VRV der wahrscheinlich zu erreichende eine Platz zustehen. Dieses Konzept ist aufgegangen. Wir können sagen: Wir sind wieder drin in der Vertreterversammlung der DRV Bund, haben damit die Vorschlagsberechtigung für 2023 und bestellen wie bisher Versichertenberater/Innen.

Das sind die entscheidenden Grundlagen für unsere Arbeit in den kommenden sechs Jahren. Bei der Sozialwahl 2017 lag die Wahlbeteiligung bei 30,16 % (2011=30,15%).

Die Arbeit unserer Vertreterinnen und Vertreter wird sich an den sozial- und gesundheitspolitischen Zielen unserer modernen Zeit orientieren. Unabhängig davon wird die Solidarität als Strukturprinzip unseres gesamten Systems weiterhin eine herausragende Bedeutung einnehmen. Wir haben dafür mit unseren bisherigen Aussagen für unser künftiges Handeln eine tragfähige Grundlage geschaffen.

„Nach der Wahl ist immer vor der Wahl“ – der DAK-VRV-Vorsitzende, Rainer Schumann, hat in seinem Vorwort darauf bereits hingewiesen. Und dass Ergebnisse immer noch optimiert werden können, ist uns seit der Schulzeit bekannt.

Unsere Vertreterinnen und Vertreter freuen sich jetzt auf ihre aktive Tätigkeit und ihre vielseitigen Möglichkeiten zur Mitgestaltung in den unterschiedlichen Gremien.