Ärztliche Behandlungsfehler nehmen zu Eine aktuelle Auswertung von Krankenkassen hat ergeben, dass die Anzahl der Behandlungsfehler bei Ärzten/Zahnärzten enorm zugenommen hat. 19,4 % der überprüften Fälle wurden als Behandlungsfehler bestätigt. Dies ist bereits fast jeder fünfte überprüfte Fall.
DAK-VRV verweist auf einen Anstieg von 18,2 % und macht auf diesen erschreckenden Zustand aufmerksam. Da die Hemmschwelle, Behandlungsfehler bei der Krankenkasse zu melden immer noch sehr hoch ist, geht DAK-VRV davon aus, dass die Anzahl der Behandlungsfehler wesentlich höher ist. DAK-VRV fordert daher Gesundheitsministerin Nina Warken auf, die Patientenrechte zu schützen und weiter auszubauen. Zudem müssen die Beweisrechte erleichtert werden. Immer noch müssen Patienten den Behandlungsfehler nachweisen, was in der Praxis sehr schwierig ist.
Im Jahr 2024 gab es 3.700 registrierte Behandlungsfehler. Hierbei ist u. a. Folgendes aufgefallen:
- Patienten wurden verwechselt,
- es wurde rechts statt links operiert (oder anders herum),
- OP-Material wie Tücher oder Fäden wurden im Körper vergessen,
- Medikamente wurden falsch eingesetzt oder nicht korrekt dosiert.
Das sind nur einige, aber sehr gravierende Fälle. Der Medizinische Dienst muss in jedem Fall eingeschaltet werden und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. 12.000 Gutachten wurden erstellt; 3.700 mit nachgewiesenen Behandlungsfehlern. Nur in den Fällen, in denen der Medizinische Dienst einen Behandlungsfehler bestätigt, hat der Versicherte Anspruch auf Schadensersatz.
Nachstehend sind die Stellen aufgeführt, an die sich Versicherte wenden können, wenn Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht:
- die eigene Krankenkasse, die dann den medizinischen Dienst beauftragt
- Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern
- Zahnärztekammern des jeweiligen Bundeslandes
Behandlungsfehler kosten Milliarden, daher müssen sie aufgedeckt werden. DAK-VRV fordert daher alle Versicherten auf, vermutete Behandlungsfehler immer kurzfristig zu melden.