Die Sozialwahlen in Deutschland werden durch das „Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz“ digitaler. Das Bundeskabinett hat allen Sozialversicherungsträgern die Möglichkeit gegeben, neben der Briefwahl auch eine Online-Wahl anzubieten.
Die genauen Details werden von den Sozialversicherungsträgern in ihren Satzungen festgelegt. Ziel ist es, die demokratische Beteiligung und die Soziale Selbstverwaltung zu stärken.
DAK-VRV begrüßt die Initiative und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Sozialwahlen. Bereits 2023 wurde im Rahmen eines Modellprojekts bei der DAK-Gesundheit und anderen Krankenkassen eine rechtssichere Online-Wahl angeboten, die sich als sicher und praktikabel erwiesen hat. Die nächste Sozialwahl mit Online-Option ist für 2029 geplant und wird dann auch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angeboten.
Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt und ermöglichen den Mitgliedern der Ersatzkassen sowie den Rentnerinnen und Rentnern der Deutschen Rentenversicherung Bund, ihre ehrenamtlichen Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane zu wählen. Die Soziale Selbstverwaltung wahrt die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber und trifft Entscheidungen zu Beitragsgeldern, Haushaltsplänen und sozialpolitischen Aktivitäten.
DAK-VRV e.V. bewirbt sich auch 2029 wieder die Versicherten bei DAK-Gesundheit und der Deutschen Rentenversicherung Bund zu vertreten und deren Interessen zu schützen.
Mehr Infos zu Sozialwahlen hier: https://www.dak-vrv.de/sozialwahlen