DAK-VRV Tipp: Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

DAK-VRV findet, dass die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) viel bekannter gemacht werden sollte.
Zur Stärkung der Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen gibt es seit 2018 die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) nach §32 SGB IX. 

Sie ist neben der schon bestehenden Beratungspflicht von Leistungsträgern und -erbringern ein zusätzliches unabhängiges niederschwelliges Beratungsangebot in allen sozialen Fragen, die diesen Personenkreis betreffen.

Leistungs- und Rehabilitationsträger sind verpflichtet, auf die Existenz der neuen Beratungsmöglichkeit hinzuweisen. Seitdem haben zahlreiche Institutionen und Selbsthilfegruppen solche Beratungsstellen gegründet, die ihre Arbeit aufgenommen haben. Sie unterstehen der Fachstelle Teilhabeberatung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die Betroffenen erhalten auf Wunsch die kostenfreie Möglichkeit, in der Beratung Tipps und Lösungsansätze zur Bewältigung eines Anliegens zu erarbeiten, die dann selbstbestimmt durch die/den Ratsuchende(n), wenn möglich eigenständig, weiterverfolgt und vorangebracht werden. Diese Beratung ersetzt keine Rechtsberatung beispielsweise bei Widersprüchen oder Klagen.
Im Internet sind unter dem Suchbegriff EUTB eine Vielzahl solcher EUTB-Beratungsstellen zu finden.
Es gibt auch einen von der Fachstelle zur Verfügung gestellten EUTB-Beratungsatlas. Hier werden wohnortnahe EUTB Beratungsstellen genannt.
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Thomas Harms, Soltendieck
Mitglied im Vorstand der DAK-VRV

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