Sozialwahl 2023 bei der DAK-Gesundheit online oder mit dem roten Briefumschlag

Wir freuen uns über viele Stimmen für Liste 2, DAK-VRV e.V.

Hier beschreiben wir wie die online Wahl geht:

Die Wählerinnen und Wähler können bei der Sozialwahl der DAK-Gesundheit Ihre Stimme online oder wie gehabt kostenfrei mit dem roten Briefumschlag abgeben. Die Wahlunterlagen für die Stimmabgabe online oder auch per Brief werden ab dem 20.04.2023 automatisch gesendet. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.

A N L E I T U N G  Z U R  O N L I N E - W A H L 2 0 2 3
Ergänzend zur Briefwahl hat der Gesetzgeber die Grundlage für die Durchführung von Online-Wahlen im Rahmen eines Modellprojektes geschaffen.
Die DAK-Gesundheit hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bietet Ihnen an, online zu wählen. Sie können Ihre Stimme zuhause abgeben oder von jedem Ort der Welt, an dem Sie einen funktionierenden Internetzugang haben. Bitte denken Sie immer daran, dass es sich um einen offiziellen Wahlakt handelt, welcher der Wahrung des Wahlgeheimnisses gerecht werden muss. Die Online-Wahl erfolgt über ein sicheres Online-Wahlsystem. Der Zugang erfolgt für die Wählenden über eine sichere Authentifizierung.

W I E  W Ä H L E  I C H  O N L I N E ?
Wenn Sie einen PC oder Notebook, ein Smartphone oder Tablet, jeweils mit Internetzugang besitzen, haben Sie alle technischen Voraussetzungen,
um als wahlberechtigte Person Ihre Stimme online abzugeben. Wählen Sie einfach Ihr bevorzugtes Gerät mit Internetanschluss. Der Zugang zur Online-Wahlplattform erfolgt über die Internetseite: www.dak.online-sozialwahl2023.de        
So können Sie sicher sein, dass die Authentizität der Wahlplattform gegeben ist. Um Ihre Stimme abgeben zu können, müssen Sie zunächst im Online-Wahlsystem Ihre Identität nachweisen. Dieses Verfahren nennt man Authentifizierung.
Sie können zwischen zwei Verfahren wählen, um sich an der Wahlplattform anzumelden:

1. Möglichkeit: Anmeldung mit Versichertennummer / Gesundheitskarte
Geben Sie zunächst Ihre Versichertennummer an. Diese befindet sich auf der Vorderseite Ihrer
Gesundheitskarte. Auf der Rückseite der Gesundheitskarte finden Sie die Kennnummer der Karte. Geben Sie bitte die letzten sechs Ziffern an. Bitte beachten Sie, dass bei jedem Austausch der Gesundheitskarte eine neue Kennnummer verwendet wird. Die Teilnahme an der Online-Wahl ist technisch leider nicht möglich, wenn Sie eine neue Gesundheitskarte nach dem 17.02.2023 erhalten haben. Sofern Sie Ihre alte Gesundheitskarte noch vorliegen haben, benutzen Sie bitte diese Karte.
Geben Sie bitte zusätzlich das Wahlkennzeichen ein, welches Sie mit den Wahlunterlagen erhalten haben. Es ist auf dem roten Umschlag zu finden. Bitte achten Sie insbesondere auf Groß- und Kleinschreibung sowie Sonderzeichen.
Bei Fragen zu den einzelnen Schritten oder erforderlichen Angaben können Sie die Hilfefunktion nutzen, um weitere Erläuterungen zu erhalten. Nach erfolgreicher Authentifizierung werden Sie direkt zum Stimmzettel weitergeleitet.

2. Möglichkeit: Anmeldung mit der Ausweis-App2
Hierzu können Sie sich mit Ihrem Personalausweis, oder alternativ mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel / elektronischen Identitätsnachweis, anmelden. Wichtig ist, dass die AusweisApp2 vor der Anmeldung auf ihrem Gerät gestartet sein muss. Geben Sie bitte zusätzlich das Wahlkennzeichen ein, welches Sie mit den Wahlunterlagen erhalten haben. Es ist auf dem roten Umschlag zu finden. Bitte achten Sie insbesondere auf Groß- und Kleinschreibung
sowie Sonderzeichen. Bei Fragen zu den einzelnen Schritten oder erforderlichen Angaben können Sie die Hilfefunktion nutzen, um weitere Erläuterungen zu erhalten. Nach erfolgreicher Authentifizierung werden Sie direkt zum Stimmzettel weitergeleitet.

Um Ihre Stimme für DAK-VRV abzugeben, wählen Sie Liste 2 des Stimmzettels, indem Sie auf das runde weiße Feld am rechten Rand im Namensfeld der Liste DAK-VRV klicken. Wenn Sie DAK-VRV ausgewählt haben, können Sie Ihre Auswahl im nächsten Schritt überprüfen und gegebenenfalls noch ändern.
Bevor Sie Ihre Stimme abgeben, bestätigen Sie bitte, dass Sie die „Sicherheitshinweise zum Schutz des für die Durchführung der Wahlhandlung genutzten Endgerätes gegen Eingriffe Dritter nach dem Stand der Technik“ zur Kenntnis genommen haben. Diese finden Sie auf der Internetseite des BSI www.bsi.bund.de). Hier gibt das BSI Empfehlungen für Bürger zur Absicherung des lokalen Rechners heraus.

Danach können Sie Ihre Stimme abgeben.
Während der Stimmabgabe wird Ihre Stimme sicher verschlüsselt und in der elektronischen Wahlurne gespeichert. Da es sich um ein sehr starkes Verschlüsselungsverfahren handelt, kann dieser Vorgang mehrere Sekunden dauern. Über eine Fortschrittsanzeige können Sie die Dauer der Verschlüsselung abschätzen. Die benötigte Zeit zur Verschlüsselung hängt sehr stark von der Rechenkraft Ihres Geräts ab. Bitte unternehmen Sie nichts, solange dieser Vorgang andauert.
Nach erfolgter Wahl haben Sie für 30 Minuten die Gelegenheit, Ihre Stimmabgabe auf eine korrekte Speicherung in der elektronischen Wahlurne zu überprüfen. Hierzu benötigen Sie ein zusätzliches Smartphone oder Tablet. Über die App „Sozialwahl Verifier“ können Sie den nach der Stimmabgabe angezeigten QR-Code abfotografieren. Als Ergebnis wird Ihre in der elektronischen Wahlurne gespeicherte Stimme angezeigt. Die App „Sozialwahl Verifier“ finden Sie im Apple App Store und Google Play Store. Wenn Sie Ihre abgegebene Stimme überprüfen wollen, muss die jeweilige App auf dem zusätzlichen Gerät (Smartphone oder Tablet) vor Beginn des Wahlvorganges installiert werden.

W I C H T I G E  H I N W E I S E :
• Sie können die Stimmabgabe per Online-Wahl abbrechen und sich vom Online-Wahlsystem ohne Stimmabgabe abmelden. In diesem Fall können sie sich bis zum Ende des Wahlzeitraums (31.05.2023 um 23:59:59 Uhr) erneut im Online-Wahlsystem anmelden und die Stimmabgabe vornehmen.
• Sollten Sie bereits eine Stimme über die Wahlplattform abgegeben haben, können Sie nicht erneut wählen.
• Wenn Sie online gewählt haben, können Sie Ihre Wahlunterlagen entsorgen. Eine Stimmabgabe darf nur einmal erfolgen. Bei doppelt abgegebener Stimme, sowohl per Briefwahl als auch per Online-Wahl, wird ausschließlich Ihre Stimme aus der Online-Wahl gezählt.

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Verwendete Quelle Pressemitteilung DAK-Gesundheit