Nun hat das Bundesfinanzministerium klargestellt: Bonus- bzw. Prämienzahlungen der Krankenkassen können steuerrelevant sein. Es gilt, für die Steuererklärung folgendes zu beachten:
Beiträge zur Krankenversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und vermindern die Steuerlast. Erhält man von der Krankenkasse eine Bonuszahlung, ist zu unterscheiden zwischen einer Beitragsrückerstattung und einer Kostenerstattung.
Unter Beitragsrückerstattung fallen ...
Nimmt der Versicherte hingegen Leistungen in Anspruch, die nicht im generellen Leistungskatalog der Krankenkasse sind ....
Die Krankenkasse muss ihre Prämienzahlungen getrennt als Beitragsrückerstattung und Kostenerstattung ausweisen und steuerrelevante Beitragsrückerstattungen direkt dem Finanzamt übermitteln...
Barbara Krell-Jäger, München
Der vollständige Bericht von Barbara Krell-Jäger ist in DAK-VRV Aktuell! 02/22 nachlesbar.
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