Bekenntnis zur sozialen Selbstverwaltung (Auszug)

Die soziale Selbstverwaltung gibt es seit über 100 Jahren; ihre Idee hat sich parallel zur Krankenversicherung entwickelt.

Die Wurzeln der Selbstverwaltung werden im Allgemeinen auf Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein Anfang des 19. Jahrhunderts zurückgeführt. (...)

Die ersten Sozialversicherungsträger nach dem Selbstverwaltungsprinzip wurden 1883 mit dem Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter gegründet. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Selbstverwaltung – selbstverständlich – im Zuge der Gleichschaltung wirkungslos.

Die Selbstverwaltung wurde in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 2. Weltkrieg mit dem Selbstverwaltungsgesetz vom 13. August 1952 wieder eingeführt. In dessen Auswirkung und Folge fanden bereits 11 Sozialwahlen statt. (...)

Im Kern bedeutet dieses für die Selbstverwaltung insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung und somit auch für die  DAK-Gesundheit: Bestimmte Aufgaben von öffentlichem Interesse, wie beispielsweise die Gesundheitsversorgung der Bürger, überträgt der Staat an die Selbstverwaltung. Das heißt: Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, aber die Träger des Gesundheitswesens organisieren sich selbst, um in eigener Verantwortung die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. (...) 

Für die gesetzlichen Krankenkassen dagegen heißt es: Die Mitglieder geben den Kurs vor. Das wichtigste Organ der Selbstverwaltung ist dabei der Verwaltungsrat. Deren Mitglieder werden, wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, alle sechs Jahre durch Sozialwahlen bestimmt. (...)

Mehrere Gesetze haben die Möglichkeiten der Selbstverwaltung in der Vergangenheit leider geschmälert. Dahingehenden Weiterungen nicht nur wachsam zu begegnen sondern ihnen engagiert entgegenzuwirken, wird die  Aufgabe der Selbstverwaltung auch in Zukunft bleiben. Eine Herausforderung für alle Beteiligte.

 

Elke Holz, Hamburg

 

Der vollständige Bericht von Elke Holz ist in DAK-VRV Aktuell! 02/22 nachlesbar.

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