DAK-VRV - Rentenhöhe durch Rentenbeginn beeinflussen

Wer seine Altersrente vorzeitig – also vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze – in Anspruch nehmen möchte, muss grundsätzlich mit einer Rentenminderung von 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat rechnen. Wer dagegen den Ruhestand und damit den Beginn der Rente etwas aufschiebt, profitiert von Zuschlägen.

Versicherte, die erst nach der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen, erhalten für jeden Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wird die Rente zum Beispiel erst ein Jahr später in Anspruch genommen, gibt es monatlich 6 Prozent mehr Rente – und das ein Leben lang.

Davon profitieren vor allem Menschen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind: Beziehen sie neben dem Job keine Vollrente, bleiben sie versicherungspflichtig. Das heißt, sie und der Arbeitgeber zahlen weiter Beiträge in die Rentenkasse. Das steigert die spätere Rente zusätzlich.

DAK-VRV kann an dieser Stelle keine Empfehlung für kürzer oder länger arbeiten abgeben. Es ist eine sehr persönliche Entscheidung jeder/s Einzelnen. Wir empfehlen vor dem Rentenantrag eine gute Beratung in Anspruch zu nehmen.

Verwendete Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung