DAK-VRV: Umfassende Strukturreformen im Krankenhausbereich erforderlich

DAK-VRV schließt sich den Forderungen vom Verband der Ersatzkassen (vdek) nach umfassenden Strukturreformen im Krankenhausbereich und einer konsequenten Fokussierung auf die Versorgungsqualität an. Der stationäre Sektor muss durch Konzentration von Leistungen – vor allem in den Ballungsgebieten – qualitativ hochwertiger gestaltet werden. Zugleich muss die Versorgung in ländlichen Regionen modernisiert werden. Dies ist durch ambulant-stationäre Versorgungszentren und den Ausbau vernetzter Strukturen erreichbar.

Leistungskonzentration verbessert Qualität der Versorgung

Die stationäre Versorgung an die aktuellen Herausforderungen und regionale Strukturen anzupassen dient dem stetigen Ziel der Qualitätssteigerung. Auch der prognostizierte Fachkräftemangel mache es zunehmend notwendig, die Versorgung zu bündeln. Nur so sei künftig flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Ein Gutachten des IGES Instituts, das der vdek kürzlich in Auftrag gegeben hatte, zeigt, dass Leistungskonzentration einen wesentlichen Beitrag zu einer hochwertigen Qualität der Krankenhausversorgung und mehr Patientensicherheit leisten kann. Behandlungen sind nach Studien dort qualitativ besser, wo sie öfter durchgeführt werden. Nach Ansicht des vdek und der DAK-VRV müssten Mindestmengenregelungen stärker als bislang in die Krankenhausstrukturplanungen der Länder eingebunden werden. Die von der Politik geplante Ausweitung der Mindestmengenregelungen ist richtig. Derzeit gebe es solche Vorgaben lediglich für sieben Bereiche. Die Regelungen müssten aber von den Krankenhäusern auch vollständig umgesetzt werden. Das sei in vielen Krankenhäusern bislang noch immer nicht der Fall.

Bundesländer müssen Finanzierungsverantwortung nachkommen

Bundesländer müssen durch ihre Krankenhausplanung aktiv am erforderlichen Strukturwandel mitwirken, statt wie bisher oft einfach ihre Planung fortzuschreiben. Auch müssen die Länder ihrer Verantwortung für eine angemessene Investitionskostenfinanzierung nachkommen. Um dies zu erreichen, seien etwa gesetzliche Investitionsquoten eine geeignete Maßnahme. Die Krankenkassen müssen in jedem Fall mit einem verbindlichen Mitspracherecht beteiligt werden.

DAK-Gesundheit, TK, BARMER, KKH, hkk und HEK haben ein 10-Punkte Papier mit Forderungen zu einer Reform der Krankenhausstrukturen erstellt. Es kann » hier abgerufen werden. Das IGES-Gutachten „Qualitätsverbesserung durch Leistungskonzentration in der stationären Versorgung“ steht ebenfalls » online zum Download bereit.

Verwendete Quelle: Pressemeldung vdek

Bild: DAK-Gesundheit/Egel