Doppelbesteuerung der Altersrenten? BFH hat entschieden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 31. Mai 2021 seine Entscheidungen in zwei Verfahren, die sogenannte Doppelbesteuerung von Altersrenten betreffend, verkündet.

In den jetzt entschiedenen Fällen ist der Bundesfinanzhof zu der Entscheidung gekommen, dass keine „verfassungswidrige Doppelbesteuerung“ vorliegt. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung an sich wurde für rechtmäßig erklärt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof gemahnt, künftige Rentnergenerationen in den Blick zu nehmen. Daher ist es konsequent, dass das Bundesfinanzministerium zugesagt hat, Änderungen der Rentenbesteuerung vorzubereiten. DAK-VRV wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und kritisch begleiten. Unmittelbare Auswirkungen für die Rentnerinnen und Rentner ergeben sich aus den Entscheidungen nicht.

Verwendete Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung