Pflegeversicherung im Fokus

Als die Soziale Pflegeversicherung (SPV) 1995 als neuer Zweig innerhalb der Sozialversicherung eingeführt wurde, war das ein ganz bescheidener Beginn und zugleich ein höchst wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Heute nimmt sie in der Wahrnehmung sowohl seitens der Politik als auch der Betroffenen eine prioritäre Rolle ein. Das Besondere: Die Soziale Pflegeversicherung, ist, anders als die Gesetzliche Krankenversicherung, nicht als Vollversicherung konzipiert.

Die Reformen der letzten Jahre haben für die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen spürbare Entlastungen gebracht. Fest steht: Heute erhalten ca. 3,3 Millionen Versicherte Leistungen aus der SPV. Ganz besonders verbessert hat sich dabei die Situation von Demenzkranken. Auch dafür wurde der Beitragssatz angepasst. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2017 2,55 Prozent bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose.

Inzwischen hat sich die Bundesregierung sehr nachdrücklich – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – des Themas angenommen: Verabschiedung eines Sofortprogramms für die Kranken- und Altenpflege, der Referentenentwurf zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde inzwischen im BMG erörtert. Auf Grundlage des Pflegeberufereformgesetzes wird die Pflegeausbildung ab 2020 neu ausgerichtet und mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung inhaltlich konkretisiert. Und schließlich wurde von drei Ministerien gemeinsam, dem Bundesgesundheits-ministerium, dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die „Konzertierte Aktion Pflege“ gestartet. Ziel ist es dabei, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken.

Allen Aktivitäten kann, auch von uns, nur zugestimmt und die Richtigkeit der geplanten Maßnahmen betont werden. Jedoch: Es fehlt eine Finanzierungsstrategie für die erheblichen Mehrkosten. Nach den ersten Aussagen von Minister Spahn zu diesem Thema handelt es sich um Milliarden €. Mit einer Erhöhung des Beitragssatzes ab Januar 2019 um 0,3 Prozentpunkte ist es nicht getan. Auf die geplanten Querfinanzierungen ist der DAK-VRV-Vorsitzende Rainer Schumann in seinem Statement anlässlich der Verwaltungsratssitzung eingegangen. Die DAK-VRV wird die Weiterentwicklung dieses „Pflege-Mammut-Vorhabens“ der Regierung aufmerksam-kritisch begleiten und Sie aktuell informieren.

DAK-VRV Redaktion