Reformbedarf in der Pflege: DAK-VRV fordert Begrenzung der Sozialhilfequote für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner auf unter 30 Prozent und einen fairen Finanzierungsmix

Armutsfalle Pflegeheim: Durch die massiv gestiegenen Kosten in der stationären Pflege erreicht die Belastung der Pflegebedürftigen bereits in diesem Jahr ein neues Rekordniveau. Der Anteil der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen wird bis 2026 voraussichtlich 36 Prozent betragen. DAK-VRV fordert die Bundesregierung auf, die Sozialhilfequote in Pflegeheimen auf unter 30 Prozent zu begrenzen. Eine umfassende Pflegereform kostet geschätzt 14 Milliarden Euro und erfordert einen fairen Finanzierungsmix aus Steuern und Beiträgen.

Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen kontinuierlich. Einzelne Reformmaßnahmen wie die Einführung von gestaffelten Leistungszuschlägen im Januar 2022 (GVWG) und das im Januar in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz konnten die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen etwas vermindern. Sind aber nicht ausreichend, um die Kosten durch die enormen Preissteigerungen sowie das Tariftreuegesetz wirksam zu begrenzen.

Stationäre Pflege bleibt Sozialhilfefalle
Trotz der bisherigen Reformen werden ab Mitte dieses Jahres im Durchschnitt Eigenanteilswerte erreicht, die höher sind als jemals zuvor. Die Reformelemente des GVWG haben nur einen begrenzten, vor allem aber nur einen temporären Effekt. DAK-VRV fordert daher noch in dieser Legislaturperiode einen nachsteuernden Reformschritt.

Maßnahmen zur Begrenzung der Sozialhilfequote
Das Risiko steigender Pflegekosten verbleibt überwiegend bei den Pflegebedürftigen. DAK-VRV fordert, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, dringend zu prüfen, wie die kontinuierlich steigenden Eigenanteile weiter gesenkt werden können. Zum Beispiel die im SGB XI verankerten pauschalen Leistungsbeträge für den vollstationären Bereich erneut anzuheben. Oder die im Koalitionsvertrag angekündigte Herausnahme der Ausbildungskostenumlage aus den einrichtungsbezogenen Pflegekosten (EEE) umzusetzen. Eine wirksame Maßnahme könnte zudem die individuelle Anhebung der gestaffelten Leistungszuschläge sein.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wirksam entlasten
DAK-VRV fordert die ambulante Versorgung zu stärken. Das Pflegegeld sollte noch in diesem Jahr um mindestens zehn Prozent erhöht werden. Es sollte jährlich eine Anpassung der Leistungen an die allgemeine Kostenentwicklung erfolgen und das im Koalitionsvertrag beschlossene Entlastungsbudget, also die Zusammenfassung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege muss kommen.

Umsetzung des BVerfG-Urteils zur Entlastung von Familien
Das Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung der Kinderzahl bei den Pflegebeiträgen muss zügig umgesetzt werden fordert DAK-VRV.

Höhere Kosten bedürfen einer fairen Finanzierung
„Kindererziehung, Angehörigenpflege und die Bekämpfung des Pflegenotstandes sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die ähnlich wie die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung aus Steuermitteln finanziert werden sollten. DAK-VRV fordert, dass sowohl die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger, die Beitragsentlastung der Familien bei der Kinderzahl als auch die Finanzierung der Ausbildungskostenumlage aus Steuermitteln finanziert werden. Zusammen sind das 7,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln. Die verbleibende Finanzierungslücke von geschätzt 6,5 Milliarden Euro müsste aus Beitragsmitteln geschlossen werden. Für DAK-VRV immer noch eine hohe Belastung für die Versicherten, aber zumindest ein Finanzierungsmix, der nicht einseitig die Versicherten belastet.

Verwendete Quelle Pressemitteilung der DAK-Gesundheit
Bild: DAK-Gesundheit