Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) - DAK-VRV Meinung: Pläne gehen in völlig falsche Richtung !

Die Einrichtung der UPD in der derzeitig diskutierten Form wird von der DAK-VRV abgelehnt.
DAK-VRV fordert die Bundesregierung auf, ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen und die Zweckentfremdung von Beitragsmitteln zu beenden. Die von der Regierung geplante Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag die bisher aus Projektmitteln finanzierte UPD in Form
einer Stiftung weiterführen. Sie soll beim GKV-Spitzenverband neu strukturiert und zum 1. Januar 2024 an den Start gehen. Im Referentenentwurf von Karl Lauterbach ist dabei von der „Sicherstellung einer unabhängigen, qualitätsgesicherten und kostenfreien Information und Beratung von Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen“ die Rede. Ziel der Stiftung soll es sein, die Gesundheitskompetenz der Patientinnen
und Patienten zu stärken und mögliche Problemlagen im Gesundheitswesen aufzuzeigen. Die Finanzierung soll ganz überwiegend durch die gesetzliche Krankenversicherung und mit lediglich 7 Prozent durch die private Krankenversicherung erfolgen. Es wird einen zweiköpfigen Stiftungsvorstand, einen Stiftungsrat und einen wissenschaftlichen Beirat geben. Die Rolle des GKV-Spitzenverbandes wird im Wesentlichen darauf beschränkt, die Stiftung zu errichten, die Satzung im Einvernehmen mit dem BMG zu verfassen und die Stiftung dauerhaft zu finanzieren (s.o.).

Auch der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat diese Pläne zur Neuordnung der UPD als in die völlig falsche Richtung gehend abgelehnt. Er wies auf die durch die gesetzlichen Krankenkassen millionenfache sachkundige Beratung der Versicherten mit einer im Ergebnis hohen Zufriedenheit hin. Die Krankenkassen würden dabei die Versicherten über den gesetzlichen Auftrag hinaus als Wegweiser im Gesundheitswesen und in der Pflege unterstützen. Insbesondere die Finanzierung betreffend wurde betont, dass die politisch gewollte ergänzende Beratung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstelle und folglich aus Steuermitteln zu finanzieren sei.

Wir als DAK-VRV teilen die Position des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes vollinhaltlich aus den vorgenannten Gründen und lehnen diese Pläne zur Neuordnung der UPD ab. 

Auch die private Krankenversicherung teilt die Auffassung der DAK-VRV und hat inzwischen ein Rechtsgutachten zur Klärung der Zulässigkeit der beabsichtigten Finanzierung in Auftrag gegeben. Es bleibt abzuwarten, ob es Karl Lauterbach auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lässt oder ob er das vorgelegte Reformkonzept nochmals überdenkt.


Elke Holz, Hamburg
Stellvertretende Vorsitzende der DAK-VRV

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