DAK-VRV Statement zur Krankenhaus-Reform

Vorgetragen anlässlich der Sitzung des Verwaltungsrat der DAK-VRV am 7.9.2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wo stehen wir heute mit der Krankenhausreform?

Die Sommerwelle von Corona hat manches Krankenhaus volllaufen lassen und andererseits das Personal ausgedünnt. Mängel oder Probleme in einem so riesigen Gefüge wie das der Krankenhauslandschaft verstärken sich dadurch und werden überdeutlich. Wo stehen wir also heute mit der absolut notwendigen Reform der Krankenhauslandschaft? Unsere Krankenhäuser werden von der Bevölkerung gut beurteilt. Eine Befragung von 2.000 Bundesbürgern hatte bezogen auf die ärztliche Kompetenz eine Schulnote von 2,2, bezogen auf die medizinische Ausstattung und die Kompetenz des Pflegepersonals eine von Note 2,3 ergeben. Auffallend war, dass Befragte mit Krankenhauserfahrung in den letzten drei Jahren um 0,2 Punkte besser benotet haben als Befragte ohne Krankenhauserfahrung. Auch Ältere Befragte stuften die Bereiche besser ein, manchmal bis zu einer ganzen Notenstufe. Dazu der CEO der Krankenhauskette, die diese Befragung beauftragt hatte: “ … möglicherweise  wird der (schlechtere) Eindruck von negativen Medienberichten geprägt.“ Der Blick über den Tellerrand zeigt, dass 25 % der Befragten deutsche Krankenhäuser besser einschätzen als die in den USA oder in Australien. 10 % schätzen sie schlechter ein. Die Frage, wieviel Befragte Erfahrungen in den USA oder Australien haben, bleibt offen.

Der Versuch von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn in seiner Zeit, eine patientenorientiertere und nachhaltigere Krankenhausstruktur zu erreichen, hat € 4,3 Mrd. gekostet. Das oft angewandte Rezept „Grundsätzliche Probleme mit Geld zuzuspachteln“ war einmal wieder nicht erfolgreich. Einer der Hauptkritikpunkte von Seiten unserer Krankenhäuser ist der hohe bürokratische Aufwand und eine nur schleppend vorangehende Digitalisierung. Das deutsche System gilt als teuer, marode, ineffizient. Hinzu kommt das Profitdenken, das insbesondere die jüngeren Ärzte immer öfter stört, wie am 126. Ärztetag artikuliert wurde. Am gewichtigsten erscheint aber nach unserer Meinung die seit Jahren mangelnde Finanzierung durch die Länder. Der sogenannte bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liege nach Aussagen des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft bundesweit gleichbleibend bei mehr als
€ 6 Mrd. jährlich. Die Bundesländer decken seit Jahren diesen Bedarf aber nur zur Hälfte ab, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Frage der DAK-VRV: Stehen die Bundesländer über dem Gesetz?


Die letzte große Reform der Krankenhaus-Landschaft liegt 20 Jahre zurück. Mit mehr als 900.000 Beschäftigten wird heute in unseren 1.900 Krankenhäusern mehr als € 114 Mrd. jährlich umgesetzt. Es geht hier also nicht um Kleinigkeiten. Andererseits gibt es offensichtlich auch keine einfachen Lösungen. Es geht hier nicht um Wirtschaftsgüter wie Möbel oder Kleidung. Aus diesem Grund ist es schon legitim, nach dem Staat, nach der Politik zu rufen. Und die Politik hat geantwortet

Geplante Maßnahmen

Im Koalitionsvertrag der Ampel sind unter der Überschrift „Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung“ viele beabsichtigte Maßnahmen aufgeführt. Die nach Meinung der DAK-VRV vier wichtigsten sind:

  • Ambulantisierung unnötig erbrachter stationärer Leistungen,
  • Sicherstellung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten, ambulanten und kurzstationären Versorgung,
  • Einrichten niederschwelliger Beratungsangebote in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen und
  • Weiterentwicklung des ambulanten Bedarfs und der stationären Krankenhausplanung zu einer sektorübergreifenden Versorgungsplanung.

Sinngemäß wurde und wird dies von den Vertretern der Leistungsanbieter gleichermaßen -natürlich mit interessengesteuerter Wortwahl- gefordert. Allerdings sind Forderungen, dass immer der andere das Problem löst, wenig hilfreich. Der Chef der größten deutschen Krankenkasse hatte pauschal gefordert, ein Drittel der Krankenhausbetten abzubauen. Nahezu postwendend hatte der DKG-Chef gefordert, die Zahl der Krankenkassen von heute 97 auf 30 bis 40 zu verringern.

Realisierung

Es ist also bekannt, an welchen Stellschrauben zu drehen ist. Anlässlich der Präsentation der ersten Stellungnahme der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Absicht dargelegt, die Gesamtreform mit mehreren Gesetzespaketen statt mit einem großen Gesetz umsetzen zu wollen. Dem kann man nur zustimmen, wenn die Pakete gut aufeinander abgestimmt sind.

Für 2023 ist geplant, mit pauschal € 68 Mio. die stationäre Versorgung im ländlichen Raum zu fördern. Anders als bei Spahn wurden hier Kriterien erarbeitet. Aber auch hier gilt „Grundsätzliche Probleme mit Geld zuzuspachteln“ (siehe oben), ist eher kontraproduktiv, da es den Veränderungsdruck mindert.

Auch beim 126. Ärztetag haben vor allem junge Mediziner, die in Krankenhäusern arbeiten, es als nicht zielführend bezeichnet, dass 13 der 16 Kommissionsmitglieder Professoren oder andere Besserverdienende sind. Zitat: „Wir brauchen eine Kommission, die alle Betroffenen einschließt. Wir müssen uns überlegen, wo wir in zehn, 15 Jahren stehen wollen.“

Nach Meinung der DAK-VRV ist jetzt gutes organisatorisches Handwerk gefragt, um die beabsichtigen Maßnahmen mittelfristig aufeinander abzustimmen und umzusetzen. Es zählt vor allem die Interessenlage der Patienten und der Beitragszahler. Herr Minister, die Zeit der akademischen Debatten und Planspiele muss vorbei sein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rainer Schumann, Hamburg

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