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Bootstrap 4


Das Theme basiert auf der neusten Bootstrap 4 Version. So können Sie alle Features vom Bootstrap 4 Framework auf Ihrer Joomla-Site benutzen.

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Uikit 3


Uikit 3 inklusive. Sie können jede Komponente vom Uikit 3 benutzen, wie zum Beispiel das Grid, Animationen, Slideshows, Slider, Tabs, Buttons, Accordion usw.

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    Die letzte Verwaltungsratssitzung der DAK-Gesundheit im Jahr 2020 fand am 30. November 2020 statt

    und musste   - pandemiebedingt - als Video-Konferenz durchgeführt werden. Die entscheidenden Sachthemen auf der sehr umfangreichen Agenda waren die Beschlüsse zum Haushalt 2021 der DAK-Gesundheit, die Reform der Pflegeversicherung und Eckpunkte zu deren künftiger Finanzierung, die Zukunft der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD –s. hierzu gesonderte Ausführungen) und COVID-19-Sonderregelungen und eine Evaluierung der Sonderreglungen der 1. Welle der Pandemie.

    Außerdem war aufgrund zeitlicher Abläufe eine Vorstandswahl erforderlich. Der Verwaltungsrat hat einstimmig Andreas Storm wiedergewählt. Damit bleibt dieser weitere sechs Jahre Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. Dazu erklärte der Vorsitzende des Verwaltungsrates  „Als Verwaltungsrat sehen wir, wie gut die DAK-Gesundheit unter Andreas Storm aufgestellt ist. Unsere Versicherten können sich auf uns verlassen, nicht nur, was Service und Leistungen angeht, sondern auch hinsichtlich einer finanziellen Stabilität in schweren Zeiten.“ 

    Der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende ergänzte: „Mit Andreas Storm an der Spitze hat die DAK-Gesundheit erfolgreiche Restrukturierungs-Maßnahmen umgesetzt. In der Amtszeit von Andreas Storm konnte die Kasse ihr Profil bei wichtigen Themen wie Pflege und Kindergesundheit stärken“. Die DAK-VRV schließt sich gerne diesen positiven Resonanzen  an und freut sich auf weitere Jahre vertrauensvoller und erfolgreicher Zusammenarbeit.

    Sowohl in  den Ausführungen des Verwaltungsratsvorsitzenden als auch des Vorstandsvorsitzenden der DAK-Gesundheit nahmen  die Maßnahmen zur Bewältigung   der Corona-Pandemie eine besondere Rolle ein. Dieses Thema war und ist leider immer noch eine Herausforderung für das gesamte System der Krankenversicherung. Vorrangige Aufgabe ist dabei die Versorgung der an Covid-19 erkrankten Personen, die Aufrechterhaltung der medizinischen Infrastruktur und  die Sicherheit der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Eine Reihe von schnellen und unbürokratischen Entscheidungen beweisen das Funktionieren der Selbstverwaltung in unserem Land und die notwendige Unterstützung der Politik bei der Bewältigung einer Fülle von Aufgaben: Es galt, über umfassende Rettungsschirme für Leistungserbringer, Sonderreglungen z.B. bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und telefonischen Rezepten zu entscheiden und Vereinbarungen zu Schutzausrüstungen und Testungen zu treffen. Sowohl der Verwaltungsratsvorsitzende als auch der Vorsitzende der DAK-Gesundheit hoben hervor, dass die Krankenkassen hiermit einen Härtetest bestanden und ihre Stärke und Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hätten.

    Die Beschlüsse  zum Sachthema  „Haushalt 2021“  konnten nach der Diskussion mit großer Freude gefasst werden. Das ist absolut nicht selbstverständlich. Es ging immerhin um einen 25-Milliarden-Haushalt für 5,6 Millionen Versicherte. Das Erfreuliche  war, dass die DAK-Gesundheit – im Gegensatz zu einer Reihe anderer Krankenkassen – ihren Beitragssatz 2021 stabil halten kann. Das bedeutet nicht mehr, aber auch nicht weniger, dass die Versicherten im 5. Jahr in Folge nicht zusätzlich belastet werden. Der Haushalt umfasst z.B. Ausgaben für Krankenhäuser von fast 8 Milliarden Euro, für Arzneimittel von rund 4,4 Milliarden und für ärztliche Behandlungen von rund 4,3, Milliarden Euro. Der Vorstandsvorsitzende dazu „Es ist ein großer Erfolg, dass es uns gelungen ist, trotz steigender Leistungsausgaben und den Herausforderungen der Corona-Pandemie unsere Finanzen zu stabilisieren und mit unverändertem Beitragssatz ins neue Jahr zu gehen...“.

    Der DAK–VRV-Vorsitzende Rainer Schumann ging  in seinem sozialpolitischen Statement ebenfalls auf die durch die Pandemie ausgelöste schwierige  Situation für die Krankenversicherung ein. Er widmete sich außerdem und  schwerpunktmäßig  dem Thema Homeoffice; dieses Thema sei heute nichts Besonderes mehr, hob er hervor. Rainer Schumann zeichnete das sich auf Grund bisheriger Erkenntnisse zu diesem Thema ergebende differenzierte Gesamtbild . Er schloss seine Ausführungen dazu mit den Worten: „ Insgesamt zeigt sich das Bild, dass die Mehrheit künftig weiter zumindest teilweise Homeoffice machen will. Das Ziel kann aus der Sicht der DAK-VRV also nur sein: ein gutes und gesundes  Homeoffice....“

    Er führte sodann weiter aus:“... Corona hat auch aufgezeigt, wie wichtig digitale Lösungen für die ambulante und stationäre Versorgung von Patienten sind. Sie können systemrelevant sein. Ein wichtiger Baustein ist die elektronische Patientenakte (ePA). Die GKV ist verpflichtet, diese anzubieten, die Nutzung durch den Versicherten freiwillig. Sie war vom Gesetzgeber von vornherein als Stufenlösung vorgesehen. Der Umfang der Stufe 1 umfasst Arztbriefe, Medikationspläne, Notfalldatensatz, Befunde, Röntgenbilder, Therapiemaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen. Stufe 2: Bonusheft, Impfpass, Untersuchungsheft für Kinder. In der 3. Ausbaustufe können Versicherte ihre Daten anonymisiert zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen.... Seine engagierten Ausführungen zu diesem zukunftsrelevanten Thema schloss  Rainer Schumann wie folgt ab: „Die ePA hilft, Diagnosen zu stellen und die richtigen Therapien zu finden, Kosten durch Doppeluntersuchungen oder Fehlmedikationen zu vermeiden. Sie ist Bestandteil der zukünftigen Normalität im Gesundheitswesen, genauso wie die Videosprechstunde, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das Register der Intensivbetten  oder die Corona-Warn-App. Die ePA hilft, unsere medizinischen Daten und Dokumente zu überblicken. Wir Patienten wollen doch Transparenz, wollen doch Herr unserer Daten sein.“ Seine detaillierten Ausführungen beendete der DAK-VRV-Vorsitzende mit einem deutlichen Hinweis darauf, dass die DAK-Gesundheit in der bisherigen Corona-Phase schnell gute Lösungen realisiert hätte und sich damit deutlich von vergleichbaren Mitbewerbern unterscheide.

    Ein weiteres entscheidendes Sachthema innerhalb der Diskussion des Verwaltungsrates war die Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV)  und hier speziell die Eckpunkte der Ersatzkassen zu deren  Finanzierung. Ziel dabei ist eine stabile Finanzierung und Begrenzung der Eigenanteile. Besonders hervorgehoben wurde, dass die  Absicherung des Pflegerisikos eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Deshalb muss die SPV verlässlich finanziert werden. Dazu bedarf es eines dauerhaften Steuerzuschusses, um regelmäßig steigende Belastungen der Pflegebedürftigen zu verhindern. Im Gegenzug müssten die Leistungsbeträge aus der SPV einmalig deutlich angehoben werden, um die Kostenentwicklung nachzuvollziehen. Damit können die Pflegebedürftigen bei ihren Eigenanteilen entlastet werden. Außerdem wird  ein Solidarausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung (PPV) für erforderlich gehalten, da die PPV vor allem einkommensstarke Personen mit einem geringen Pflegerisiko versichert. Das könnte die SPV um bis zu zwei Milliarden Euro entlasten. Parallel müssen die Bundesländer ihrer Aufgabe zur Finanzierung der Investitionskosten nachkommen; letzteres geschieht bisher nur unzureichend. Die Länder entziehen sich damit ihrer finanziellen Verantwortung. Stattdessen werden die Investitionskosten  auf die Pflegebedürftigen umgelegt. Aktuell belaufen sich die dadurch verursachten Mehrkosten bundesdurchschnittlich auf 453 Euro je Monat und Pflegebedürftigen.  K e i n e  Finanzierungsalternative stellt  eine Verlagerung der Kosten der medizinischen Behandlungspflege von der SPV in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dar. Das wäre nur ein „Verschiebebahnhof“ zulasten der GKV und ihrer insgesamt angespannten finanziellen Situation.

     Im Jahre 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Es wurde beschlossen, erneut eine gemeinsame Aufklärung und Information mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) durchzuführen. Die Zusammenarbeit i.S. Information der Öffentlichkeitsarbeit und Hinweise zum Wahlrecht bietet sich an und wurde  bereits erfolgreich in mehreren Sozialwahlen praktiziert.

     Elke Holz (Hamburg)

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