DAK-VRV unterstützt in der Diskussion um die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) DAK-Chef Andreas Storm bei der Forderung um ein grundlegend neues Modell. Ähnlich wie bei der Wehrbeauftragten des Bundestages sollte die Patientenbeauftragte direkt vom Deutschen Bundestag gewählt werden.

Vorwort zu DAK-VRV AKTUELL! (Informationsblatt für unsere Mitglieder), Ausgabe 2021/1

Sozialpolitisches Statement des Fraktionsvorsitzenden der DAK-VRV, Rainer Schumann, anlässlich der Sitzung des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit am 30.11.2020


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es geht mal wieder um die Corona-Kosten. Die erste Welle wurde souverän gemeistert. Jens Spahn, der zuständige Bundesminister, profitierte davon, seine Umfragewerte stiegen von mittelmäßig auf hervorragend. Jetzt sind wir mittendrin in der zweiten Welle. Der Sommer wurde nicht genutzt, die Infektionsquellen genauer zu ermitteln. Der derzeitige Teil-Lock-Down wird zu Recht wegen seiner mangelnden Zielgenauigkeit kritisiert.

Die letzte Verwaltungsratssitzung der DAK-Gesundheit im Jahr 2020 fand am 30. November 2020 statt

und musste   - pandemiebedingt - als Video-Konferenz durchgeführt werden. Die entscheidenden Sachthemen auf der sehr umfangreichen Agenda waren die Beschlüsse zum Haushalt 2021 der DAK-Gesundheit, die Reform der Pflegeversicherung und Eckpunkte zu deren künftiger Finanzierung, die Zukunft der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD –s. hierzu gesonderte Ausführungen) und COVID-19-Sonderregelungen und eine Evaluierung der Sonderreglungen der 1. Welle der Pandemie.

Auszug aus einem Bericht DAK-VRV Aktuell 03/20:

Trotz aller Widerstände der Oppositionsparteien und deren zahlreicher abgelehnter Änderungsanträge wurde am 2. Juli 2020 durch den Deutschen Bundestag das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beschlossen.

Die nach dem Vereinsrecht vorgeschriebene Mitgliederversammlung fand in diesem Jahr im Anschluss an die Verwaltungsratssitzung der DAK-Gesundheit in Hamburg statt.

Die duale Krankenhausfinanzierung wurde 1972 in Deutschland eingeführt; Grundlage dafür ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).

Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Freiwilligenarbeit – drei geläufige und oft verwendete Begriffe, die nur eines meinen: den unentgeltlichen Einsatz von Menschen für das Gemeinwohl.

Hier stellen wir den AGS vor. Zwei Mitglieder unserer DAK-VRV, Tamara Hellmann und Barbara Krell-Jäger sind in diesem Ausschuss vertreten.

Für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) ist durch das Sozialschutz-Paket für das Kalender-Jahr geregelt worden, dass die Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300,-- € auf 44.590 € angehoben und ein Hinzuverdienstdeckel nicht angewendet wird.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wurde vom Gesetzgeber vor rund 20 Jahren als ergänzende Beratung für Versicherte verankert.

Berücksichtigung von Kindern eröffnet neue Chancen für bisher freiwillig gesetzlich Versicherte oder Privatversicherte.

Die Krankenversicherung der Rentner bietet Rentenantragstellern und Rentnern einen umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass von Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 90 % der zweiten Hälfte dieses Zeitraums die Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat (Vorversicherungszeit).

Möglicherweise wurden Sie im Frühjahr dieses Jahres von Ihrem Arzt darüber informiert, dass „die Krankenkasse“ den Check-up 35 nun nicht mehr alle zwei Jahre, sondern nur noch alle drei Jahre bezahlen würde. Eine irritierte Nachfrage bei Ihrer DAK-Gesundheit brachte vielleicht auch nur den vagen Hinweis, dass der Gesetzgeber oder gar die Selbstverwaltung das so beschlossen hätte. Stimmt das wirklich, wurde diese so wichtige Gesundheitsvorsorge reduziert?

Notfalldaten (NFD)

Notfallrelevante medizinische Informationen, die aus der medizinischen Vorgeschichte des Patienten resultieren (beispielsweise Dauerdiagnosen, Dauermedikation). Sie können auf der eGK gespeichert und in Notfallsituationen vom Arzt ausgelesen werden.

„Wir wollen die Selbstverwaltung stärken... und die Sozialwahlen modernisieren.“ So steht es im Koalitionsvertrag der GroKo von 2018. Damals und erst recht heute wird bei jeder Gelegenheit Digitalisierung gefordert. Mit Modernisieren kann kaum etwas anderes gemeint sein, als die Sozialwahl 2023 zu digitalisieren, also alternativ eine Online-Wahl zu ermöglichen.

Die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen ist für die Versicherten der elementar wichtigste Bestandteil ihrer Krankenversicherung. Sich im Bedarfsfall auf deren Erbringung verlassen zu können, hat insofern und verständlicherweise höchste Priorität.

Auszug aus einem Bericht DAK-VRV Aktuell 02/19

Die heute geführte öffentliche Diskussion gibt auf diese Frage absolut keine oder viele falsche Antworten. Die Fakten werden wissentlich verdreht, überzogen oder ignoriert – je nach parteipolitischer Linie. Für eine Antwort muss man sich die Mühe machen, die letzten zwei Rentenreformgesetze genauer anzusehen. Unser Kollege Lothar Poguntke hat das für Sie getan. Das Thema ist sehr diffizil, dementsprechend muss die Antwort auch auf einer anspruchsvollen Argumentation fußen. Für den, der qualifiziert mitreden will, ist das Leben oftmals kompliziert.

Telematikinfrastruktur (TI)

Die TI bildet – als sicheres digitales Gesundheits-netz – die Grundlage für den einrichtungsübergreifenden Austausch von behandlungsnotwendigen medizinischen Daten (Patientendaten) und Informationen unter den (berechtigten) Beteiligten im Gesundheitswesen.

Als die Soziale Pflegeversicherung (SPV) 1995 als neuer Zweig innerhalb der Sozialversicherung eingeführt wurde, war das ein ganz bescheidener Beginn und zugleich ein höchst wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Heute nimmt sie in der Wahrnehmung sowohl seitens der Politik als auch der Betroffenen eine prioritäre Rolle ein. Das Besondere: Die Soziale Pflegeversicherung, ist, anders als die Gesetzliche Krankenversicherung, nicht als Vollversicherung konzipiert.

Seit einem Jahr gilt das sogenannte „Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz“. Das Gesetz betrifft Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die in den neuen Bundesländern entrichtet wurden/werden. Unsere Versichertenberater/Innen werden oft gefragt, wie diese Beiträge bei der Rente berücksichtigt werden.

Nach ihrer Konstituierung im Oktober 2017 trat die Vertreterversammlung der DRV Bund am 6. 12.2017 zusammen, um, bis auf Nachzügler, die Mitglieder der Vertreterversammlung und der Widerspruchsausschüsse sowie die Versichertenberater zu benennen. Wir waren mit unserer DAK-VRV sehr erfolgreich! Es hat sich ausgezahlt, mit Mitbewerbern eine Listenverbindung einzugehen und Zusagen gegenüber langjährigen Partnern konsequent einzuhalten.

DAK-Gesundheit

Seit einer Fusion der DAK mit einer BKK besteht der 30-köpfige Verwaltungsrat aus zwei Arbeitgeber- und 28 Arbeitnehmervertretern. Um die 28 (2011=30) Sitze der Arbeitnehmer bewarben sich sieben (2011=5) Listen. In diesem Umfeld haben wir unsere sechs Sitze behaupten können und sind nach wie vor die zweitgrößte Einzelliste. Die Wahlbeteiligung lag bei 28,42 % (2011=28,14%). Eine positive Steigerung also, wenn auch nur in bescheidenem Rahmen.

Die Sozialwahlen 2017 sind Geschichte - die Ergebnisse für die DAK-Gesundheit und für die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) liegen vor. Der Vorstand der DAK-VRV bedankt sich herzlich bei Ihnen, unseren Mitgliedern, dass Sie uns Ihre Stimme gegeben und für uns geworben haben. Wir bedanken uns für das damit unserer DAK-VRV ausgesprochene Vertrauen, das für uns bindende Verpflichtung für die vor uns liegenden Aufgaben ist. Die Ergebnisse sind jetzt Grundlage für die Zusammensetzung des Verwaltungsrates bei der DAK-Gesundheit und der Vertreterversammlung bei der DRV Bund.

Zur Teilnahme an der Sozialwahl 2017 ermuntert der DAK-VRV-Vorsitzende, Rainer Schumann nachdrücklich. Bemerkenswert ist: Zur Teilnahme an dieser Wahl werden deutschlandweit etwa 50 Millionen Versicherte aufgerufen. Damit ist die Sozialwahl nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Dazu erfolgt der Versand der Wahlunterlagen rechtzeitig durch die Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund ab 26.4.2017.

Das Thema „Ehrenamt“ und in dem Zusammenhang das besondere Engagement von Bürgerinnen und Bürgern ist in letzter Zeit vermehrt in den Medien thematisiert worden. Es findet sich darüber hinaus allgemein in Reden von Politikern wieder. Seine besondere Bedeutung wurde und wird von den Bundespräsidenten unseres Landes gerne betont. Was kann Politik tun, um das bürgerliche Engagement besser zu unterstützen?

Diese Frage stand im Fokus eines Gespräches zwischen der Politikerin Christina Schwarzer MdB und dem DAK-VRV-Vorstandsmitglied Jörg Steinbrück, Spitzenkandidat der DAK-VRV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Sozialwahl 2017.