DAK-VRV - Rentenhöhe durch Rentenbeginn beeinflussen
Wer seine Altersrente vorzeitig – also vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze – in Anspruch nehmen möchte, muss grundsätzlich mit einer Rentenminderung von 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat rechnen. Wer dagegen den Ruhestand und damit den Beginn der Rente etwas aufschiebt, profitiert von Zuschlägen.