DAK-VRV Tipp: Arbeitslosigkeit zählt auch für die Rente
Wer seinen Job verliert, sollte sich immer arbeitslos melden. Selbst wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann sich das auszahlen, so der Tipp der DAK-VRV.
Wer seinen Job verliert, sollte sich immer arbeitslos melden. Selbst wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann sich das auszahlen, so der Tipp der DAK-VRV.
Homeoffice hat sich in der deutschen Arbeitswelt etabliert.
DAK-VRV wirft die Frage auf, ob viele angesetzte Knie- und Hüftoperationen Operationen überhaupt notwendig gewesen wären.
Auch diese Sitzung konnte natürlich (und leider!) nur als Video-Konferenz stattfinden …
Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, schilderte nachdrücklich die gegenwärtige gesundheitspolitische Situation.